REGULARIEN ZUM REGULÄREN PROMOTIONSSTIPENDIUM DER DEUTSCHEN LIMESKOMMISSION[1]  

 

1) Ziel des Stipendiums

Ziel des Stipendiums ist die Aufarbeitung von bislang nicht veröffentlichten Grabungen entlang des Limes (ORL, Rhein- und Donaulimes in Deutschland) oder thematisch entsprechend ausgerichteten übergeordneten Fragestellungen im Rahmen einer Dissertation. Im Zuge einer Grabungsaufarbeitung sollen Befunde umfassend bearbeitet und ausgewertet sowie Altfunde antiquarisch und im Kontext analysiert werden. Die Vorlage im Druck ist vorgesehen. Grabungsbefunde und Funde müssen zeichnerisch dokumentiert und publikationsfertig aufbereitet werden. Diese Arbeiten sind ein zentraler Inhalt des Stipendiums und sollen die Qualifikation in Zeichenarbeiten und computergestützter Auswertung von Plänen fördern. Die Präsentation von (Zwischen-) Ergebnissen auf nationalen und internationalen Kongressen ist erwünscht.

2) Stipendiat

Als Stipendiat kommen in der Regel Studierende der Archäologie mit provinzialrömischem Schwerpunkt mit Magister- bzw. Masterabschluss in Frage. 

3) Themen

Das Thema für das Stipendium wird durch die DLK, die Denkmalämter und die Universitäten vorgeschlagen. Reine Literaturarbeiten werden nicht gefördert.   

4) Zeitrahmen

Das Stipendium wird zunächst für die Dauer eines Jahres gewährt. Eine Verlängerung der Förderung kann vom Stipendiaten formlos beantragt werden. Vor der Zusage über eine weitere Förderung ist vom Stipendiaten ein Sachstandsbericht vorzulegen. Anhand dieses  Sachstandsberichts wird festgestellt, ob die Weiterförderung gerechtfertigt ist. Die Verlängerung wird für den Zeitraum eines weiteren Jahres gewährt. In dem Sachstandsbericht (ca. 5 Seiten) dokumentiert der Stipendiat die Erkenntnisfortschritte und wissenschaftlichen Aktivitäten (Publikationen, Vorträge etc.) im vorangegangenen Bewilligungszeitraum, erörtert noch offene bzw. neu aufgetretene Probleme des Promotionsvorhabens und legt einen aktualisierten Zeitplan für deren Lösung dar. Der Stipendiat berichtet gleichzeitig über die Teilnahme an nationalen und internationalen wissenschaftlichen Kongressen. Eine Verlängerung für ein drittes Jahr ist auf formlosen Antrag und nach Vorlage eines umfangreichen Sachstandsberichtes sowie eines Gutachtens des universitären Betreuers mindestens sechs Monate vor Ablauf des Stipendiums grundsätzlich möglich. Unter besonderen Voraussetzungen kann das Stipendium auf Antrag letztmalig um weitere sechs Monate verlängert werden. Der formlose Antrag ist spätestens drei Monate vor Ablauf des dritten Förderjahres zu stellen. Es ist ein Sachstandsbericht einzureichen. Mit dem Antrag ist dem universitären Betreuer, dem zuständigen Landesamt und dem Geschäftsführer der DLK ein vollständiger Katalog mit Tafeln zur Beurteilung vorzulegen sowie eine schriftliche Erklärung, dass dieser Katalog im Falle der Nichtabgabe der Dissertation im letzten Förderzeitraum dem zuständigen Landesamt zur internen Nutzung, nach weiteren sechs Monaten auch zur allgemeinen Nutzung unter Wahrung des einschlägigen Urheberrechts zur Verfügung steht. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung der Förderung besteht nicht. Bei Unterbrechungen, bedingt durch Krankheit oder andere, vom Stipendiaten nicht zu vertretende Gründe kann das Stipendium bis zu vier Wochen fortgezahlt werden. Die Fortzahlung kann jedoch nur innerhalb der Förderungshöchstdauer erfolgen. Die finanzielle Förderung kann in besonderen Fällen in Abstimmung mit der DLK (z. B. Schwangerschaft, Kindererziehung, Krankheit) für einige Monate, maximal aber für ein Jahr, ausgesetzt werden. Innerhalb der Förderungsdauer endet das Promotionsstipendium in jedem Fall im laufenden Monat mit der letzten Prüfung (Rigorosum, Disputatio, etc.).   

5) Betreuung und Kontrolle

Die Betreuung und Kontrolle soll außer durch den Doktorvater durch die DLK (vertreten durch den Geschäftsführer) und das betroffene Denkmalamt (vertreten durch seinen Repräsentanten in der DLK und den jeweiligen Limeskoordinator) realisiert werden.

6) Finanzierung und Ausstattung

Die Finanzierung aller Kosten erfolgt jeweils zur Hälfte durch die DLK bzw. einen externen Geldgeber und das Denkmalamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die zu bearbeitende Grabung oder Maßnahme befindet. Räumlichkeiten werden durch das Denkmalamt bzw. die DLK zur Verfügung gestellt. Die monatliche Förderung beträgt 1.150 €. Für Kinder und Pflegekinder i. S. d. § 32 Abs. 1 EStG des Stipendiaten wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf Antrag eine Kinderbetreuungszulage in Form einer monatlichen Pauschale gezahlt. Die monatliche Pauschale beträgt 150 € für das erste Kind und erhöht sich nicht durch weitere Kinder. Eine Einmalzahlung in Höhe von 2.000 € auf Antrag für Zeichnungen und Fotoarbeiten komplizierter Einzelobjekte oder Pläne ist grundsätzlich möglich. Ebenso kann auf Antrag ein Reisekostenzuschuss bis zu einer Gesamthöhe von 1.000 € gewährt werden.  Eine Doppelförderung durch die Deutsche Limeskommission und andere öffentliche Mittel ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die genannten Leistungen besteht nicht.

7) Vergabe

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt durch die DLK auf Empfehlung eines nicht direkt betroffenen internen Gutachters. Voraussetzung sind ein schriftlicher Antrag des möglichen Stipendiaten mit einer ausführlichen Projektvorstellung (10.000–15.000 Zeichen), eine Stellungnahme des betreuenden Professors sowie die Bestätigung zur Beteiligung an den Kosten durch das zuständige Denkmalamt. Anträge, die eine gründliche, mehrmonatige Vorarbeit zu dem Thema nachweisen, können bevorzugt werden. Die Entscheidung über die Bewerbung wird schriftlich ohne Begründung mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.

8) Bewerbungsschluss

Der Bewerbungsschluss richtet sich nach der Ausschreibung (siehe hierzu aktuelle Informationen auf der Startseite).

 


 

[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.