VOM WELTERBE ZUM WELTERBE-CLUSTER "GRENZEN DES RÖMISCHEN REICHES"

Als 2005 der Obergermanisch-Raetische Limes (ORL) in die Liste des UNESCO-Welterbes als Erweiterung des Hadrianswalls eingetragen wurde, wurde gleichzeitig damit eine serielle transnationale Welterbestätte eingerichtet, zu der 2008 der Antonine Wall noch hinzukam. Diese drei Abschnitte bilden gemeinsam die Welterbestätte "Frontiers of the Roman Empire" (FRE) also "Grenzen des Römischen Reiches".

Dem damaligen Plan zufolge sollten weitere Grenzabschnitte rund um das Mittelmeer diese Welterbestätte ergänzen. Doch das Welterbekomitee und das International Council on Monuments and Sites (ICOMOS) befürchteten Schwierigkeiten im Hinblick auf das Management einer solchen großen Welterbestätte. Daher wurde das bisherige Vorgehen geändert und der "Niedergermanische Limes" und der "Donaulimes (westlicher Abschnitt)" wurden als jeweils eigenständige transnationale Welterbestätten eingetragen. Gemeinsam mit der bisherigen Welterbestätte "Frontiers of the Roman Empire", die den Hadrian´s Wall, den ORL und den Antonine Wall umfasst, bilden sie ein Welterbe-Cluster "Frontiers of the Roman Empire". In der Folge gibt es also jetzt ein und dieselbe Bezeichnung sowohl für eine serielle transnationale Welterbestätte als auch ein einzigartiges Welterbe-Cluster. Zudem ergibt sich daraus, dass der Limes in Deutschland Teil von drei verschiedenen UNESCO-Welterbestätten ist. Da die Umbenennung einer transnationalen Welterbestätte kein leichtes Unterfangen ist, wird es bis auf weiteres dabei bleiben. Zur Unterscheidung sprechen wir von der Welterbestätte FRE (HW, ORL, AW) und dem Welterbe-Cluster FRE.

Mit der Eintragung des Niedergermanischen Limes und des westlichen Donaulimes in die Liste des UNESCO-Welterbes ist nun der gesamte äußere Limes von der Westküste Schottlands bis Iža in der Slowakei Welterbe und ein wichtiger Meilenstein erreicht. Doch es ist noch ein weiter Weg bis die das Mittelmeer umspannenden ca. 9000 km langen Grenzen des Römischen Reiches diesen Status werden verzeichnen können. 

Mehr dazu: C. Sebastian Sommer, Quo vadis, Welterbe "Grenzen des Römischen Reiches". Der LIMES. Nachrichtenblatt der Deutschen Limeskommission 2021/2, 38-41.